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Westfälische Werkstätten GmbH – Werkstatt für behinderte Menschen

Die Westfälische Werkstätten GmbH ist eine Einrichtung des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe und der Lebenshilfe Lippstadt e.V. Sie ist eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen nach § 142 SGB IX.

Unsere Werkstatt ist ein modernes Produktions- und Dienstleistungsunternehmen in Lippstadt - Benninghausen mit einer Bündelung von Produktionsstätten sowie Dienstleistungsangeboten im Bereich Gärtnerei und Gebäudemanagement. Etwa 150 Menschen mit Behinderung und 50 Angestellte finden einen Arbeitsplatz in der Werkstatt. Sie zusammen bilden ein hochmotiviertes Team.

Das Angebot der Arbeitsplätze ist breit angelegt, um Art und Schwere der Behinderung, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeit des Einzelnen gerecht werden zu können. Durch eine gezielte Förderung der individuellen Fähig- und Fertigkeiten unter Einbeziehung der individuellen Neigung jedes Einzelnen unterstützen und fördern wir die Persönlichkeitsentwicklung, verbessern die Lebensqualität und unterstützen die gesellschaftliche Integration der Menschen mit Behinderung.

Ansprechpartner

Eckhard Rump
Sozialdienst
Telefon 02945/981-5906
rump@westfaelische-werkstaetten.de

 

 

 

 

 

 

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Aufnahmevoraussetzungen

Anspruch auf einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung haben Sie, wenn Sie auf Grund Ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können. Was sind die rechtlichen Grundlagen? Antragsgrundlage sind § 137 SGB IX und § 53 SGB XII Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung:

  1. "Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art und Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann."
  2. "Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, oder eine sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen."

Fertigstellung 2003

Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach dem SGB IX

  • § 33 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • § 39 SGB IX Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • § 40 SGB IX Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich
  • § 41 SGB IX Leistungen im Arbeitsbereich

Zur Aufnahme in unserer Werkstatt gibt es folgende Dinge zu beachten: Kostenträger für die Aufnahme in die WfbM können sein:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Träger der Sozialhilfe, z.B. Landschaftsverband- Westfalen- Lippe (LWL)