Sie haben Interesse an einer Beschäftigung in unserer Werkstatt? Dann ist Ihr erster Ansprechpartner unser Sozialer Dienst. Er hilft Ihnen bei den mit der Aufnahme verbundenen Formalitäten und gibt Ihnen erste wichtige Informationen.

Sind Sie dann bei uns beschäftigt, durchlaufen Sie die drei Bereiche Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereiche.

Egal, in welcher Stufe Sie sich befinden: Ihre individuellen Fähig- und Fertigkeiten werden durch gezielte Förderung unterstützt und Ihre individuellen Neigungen berücksichtigt.

Gemäß dem gesetzlichen Auftrag können Sie an den angebotenen arbeitsbegleitenden Maßnahmen teilnehmen. Diese dienen dem Zweck, die erworbene Leistungsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern und die Persönlichkeit weiter zu entwickeln (Beispiele: Laufgruppe, Gymnastik, Kochkurs, Basteln, Entspannungsübungen, Lesen-Schreiben-Rechnen…).

Aufgrund der relativ geringen Größe unserer Werkstatt stehen hier der Mensch und das Miteinander sicherlich ganz besonders im Mittelpunkt. Die Zufriedenheit aller hier arbeitenden Personen steht bei uns im Vordergrund. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Personal- und Rehabilitandenbefragungen durchgeführt.

Bei entsprechendem Wunsch und vorliegenden Fähigkeiten helfen wir Ihnen gerne, geeignete Möglichkeiten zum Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzuzeigen: man kann Praktika machen, man kann noch während der Beschäftigung in der Werkstatt auf einen so genannten ausgelagerten Arbeitsplatz in einen Betrieb der freien Wirtschaft wechseln (und bleibt weiterhin durch die Werkstatt betreut, gefördert und unterstützt), man kann in einen Integrationsbetrieb wechseln oder auch ein ganz reguläres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in der freien Wirtschaft eingehen.

Wie auch immer Ihr persönlicher Weg aussieht – wir unterstützen Sie dabei!

Horst Langhans
Als Mitarbeiter der Werkstatt...

„Als Mitarbeiter der Werkstatt (Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung und Leiter einer Gruppe) gefällt es mir besonders, dass insgesamt alles gut organisiert ist. So gibt es z.B. ein Patensystem, damit neue Mitarbeiter richtig eingearbeitet werden und ihnen immer ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Uns wird Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt – das fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl. Wir haben hier einen sehr hohen Sicherheitsstandard – bereits im Vorfeld wird über vieles nachgedacht, um Unfälle zu vermeiden. Es gibt auch viele Möglichkeiten der Fortbildung.

Natürlich macht mir auch gerade die Zusammenarbeit mit den behinderten Menschen besonders Spaß. Neben der produktiven Arbeit bleibt mir immer Zeit, mit den behinderten Menschen erforderliche Gespräche zu führen. Überhaupt wird hier viel für unsere Rehabilitanden gemacht: Ausflüge, Karnevalsfeier, Weihnachtsfeier, Grillen, Sport, arbeitsbegleitende Maßnahmen. Es gibt sogar eine inklusive Laufgruppe.

Ich habe es wirklich gut getroffen. Ich fühle mich hier wohl.“

Ansprechpartner

Eckhard Rump
Sozialdienst
Tel. 02945/981-5906
Fax 02945/981-5907

Eingangsverfahren

In dem so genannten Eingangsverfahren wird festgestellt, ob die Werkstatt für Sie die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist und welche Bereiche und/oder ergänzenden Leistungen für Sie in Betracht kommen.

Dies dauert in der Regel drei Monate, manchmal aber auch nur vier Wochen.

Berufsbildungsbereich

Nach dem Eingangsverfahren verbringen die „Neuen“ die nächste Zeit (nämlich bis zu zwei Jahre) im Berufsbildungsbereich. Hier erlernen Sie in Theorie und Praxis Schritt für Schritt die Grundlagen für Ihre zukünftige Arbeit.

Der theoretische Unterricht findet in Kleingruppen in speziell dafür ausgestatteten Räumen durch unser Fachpersonal statt. Auch allgemeinbildende Themen stehen hier auf dem Stundenplan. Darüber hinaus üben Sie ganz praktisch die verschiedensten Arbeitsabläufe. So werden Sie an Arbeiten herangeführt, wie sie auch in der wirklichen Produktion in der realen Arbeitswelt vorzufinden sind.

Sie absolvieren den Berufsbildungsbereich individuell und in Ihrem eigenen Tempo. Am Ende der „Ausbildung“ erhalten Sie ein Abschlusszertifikat.

Ansprechpartner

Ralf Bause
Bereichsleitung Industrielle Produktion „westwerk“, Leitung Berufsbildungsbereich, Qualitätsmanagementbeauftragter
Tel. 02945/981-5950

Arbeitsbereiche

Um für Sie den richtigen Arbeitsplatz zu finden, der Ihrer Leistungsfähigkeit, Einschränkung und Entwicklungsmöglichkeit entspricht, ist das Angebot an Arbeitsplätzen breit angelegt.

Ich komme gerne in die WfbM... Erfahrungsbericht
Ich komme gerne in die WfbM...

„Ich komme gerne hier in die WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen), da die Stimmung gut ist. Man hilft mir, dass ich weiterkomme und Fortschritte mache. Hauptsächlich gefällt mir die Floristik, da man dort sehr kreativ arbeiten kann. Der Austausch zwischen meinen Kollegen ist super, ich fühle mich wohl und gut aufgehoben.

Im Moment arbeite ich auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz in einem Blumenladen und es macht mir von Tag zu Tag mehr Spaß. Ich komme einmal in der Woche zurück zur WfbM, wo ich dann noch individuell gefördert werde. Das tut mit gut und ich werde im Arbeitsalltag sicherer.“

Komplexe, schwierige Aufgaben werden in kleine Einzelschritte mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad aufgegliedert, so dass sowohl Menschen mit leichten als auch mit schwereren Behinderungen an der Herstellung eines Produktes oder Erfüllung eines Auftrages teilnehmen können.

Wählen können Sie zwischen den Arbeitsbereichen

Industrielle Produktion
Garten- und Parkpflege
Floristik
Hauswirtschaft

Industrielle Produktion

Wenn Sie hier arbeiten, sind Sie in dem größten Arbeitsbereich der Werkstatt. Hier sind rund 100 Personen beschäftigt. Und spannend ist es hier immer!

Wenn morgens der LKW eines Kunden mit neuer Ware für den Tag geöffnet wird, sind alle gespannt, welche Arbeiten heute dran sind. Für diesen Auftraggeber unserer Industriellen Produktion bekommen wir jeden Tag neue Ware, die Sie sortieren, auspacken, umpacken, etikettieren, zählen, umfüllen, prüfen und wieder einpacken.

Für einen anderen Auftraggeber zählen Sie Teile ab, kennzeichnen und sortieren die Ware. Und für den nächsten Kunden füllen Sie vielleicht Flüssigkeiten in Flaschen ab.

Ansprechpartner

Ralf Bause
Bereichsleitung Industrielle Produktion „westwerk“, Leitung Berufsbildungsbereich, Qualitätsmanagementbeauftragter
Tel. 02945/981-5950

Garten- und Parkpflege

Hier wird draußen gearbeitet! Und das das ganze Jahr!

In kleinen Trupps führen Sie gemeinsam, je nach Ihren Fähigkeiten, alle im Privatgarten und in der Parkpflege anfallenden gärtnerischen Arbeiten durch: Rasen mähen, Hecken und Sträucher schneiden, Wildkräuter beseitigen, Stauden u.ä. pflanzen, Rasen einsäen, Laub harken. Dabei stehen Ihnen alle benötigten Geräte ergänzend zur Verfügung. Und wetterfeste Kleidung erhalten Sie auch.

Ansprechpartner

Heike Wulf
Bereichsleitung
Garten- und Parkpflege „querbeet“
Tel. 02945/981-5977
Mobil 0170/2210109

Floristik

Hier ist Ihre Kreativität gefragt!

Der Umgang mit den unterschiedlichen Werkstoffen erfordert neben manuellem Geschick ein gutes Empfinden für Farben und Formen. Nach entsprechender Anleitung, Erklärung und Einarbeitung binden Sie Blumensträuße, stellen Arrangements her, gestalten Grußkarten, fertigen Objekte aus Beton, stellen Geschenkartikel zur Schau, bepflanzen Töpfe und Schalen und und und.

Zu kaufen sind die kleinen und großen Kunstwerke in dem Blumenladen „blumenbunt“ auf unserem Gelände. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, direkten Kontakt zu Kunden zu haben.

Ansprechpartner

Silvia Fitschen
Teamleitung Floristik „blumenbunt“
Tel. 02945/981-5971
Fax 02945/981-5979

Hauswirtschaft

Möchten Sie in der „Seele“ der Werkstatt arbeiten, sind Sie in der Hauswirtschaft an der richtigen Stelle. Hier übernehmen Sie einen gewissen Service beim Mittagessen im Speisesaal. Als Beschäftigter in der Hauswirtschaft sind Sie bei der Vorbereitung von kleinen und großen Veranstaltungen immer mit dabei: von Konferenz bis Sommerfest.

In der Hauswirtschaft zu arbeiten heißt bei uns aber auch, einen Teil der hier anfallenden Reinigungsarbeiten durchzuführen. Für den Fall, dass Sie sich für diesen Arbeitsbereich interessieren, ist es wichtig für Sie zu wissen, dass die Hauswirtschaft mit 5-10 Personen unser kleinster Arbeitsbereich ist.

Fragen und Antworten

Fragen über Fragen? Hier finden Sie Antworten. Aber Sie können uns auch gerne anrufen.

Wer kann in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) aufgenommen werden?

Menschen mit einer vollen Erwerbsminderung, also Personen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Welcher Personenkreis kann in die Westfälischen Werkstätten GmbH aufgenommen werden?

Menschen mit geistigen, körperlichen und/oder psychischen Einschränkungen

Kann ich die Westfälischen Werkstätten durch ein Betriebspraktikum kennen lernen?

Ja.
Die Werkstatt bietet allen Interessenten die Möglichkeit zum Kennenlernen des Betriebes durch ein unentgeltliches Praktikum an.

Was muss ich machen, um in eine WfbM aufgenommen zu werden?

Für eine Aufnahme in eine Werkstatt muss beim zuständigen Rehabilitationsträger ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt werden.

Wo muss ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen?

1. Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich erbringen folgende Kostenträger in ihrem Zuständigkeitsbereich:

  • Die Bundesagentur für Arbeit (Regelfall).
  • Die Träger der Unfallversicherung sind zuständig für durch Arbeitsunfälle Verletzte und von Berufskrankheiten betroffene Personen.
  • Wenn der Antragsteller über 15 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt war oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig.
  • Bei Personen, die bei einer militärischen oder militärähnlichen Dienstverrichtung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, ist die Kriegsopferfürsorge Kostenträger der Maßnahme.

2. Leistungen im Arbeitsbereich erbringen folgende Kostenträger in ihrem Zuständigkeitsbereich:

In der Regel ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe zuständig. Unter den oben beschriebenen Voraussetzungen können aber auch die Unfallversicherungen oder die Kriegsopferfürsorge zuständig sein.

Abhängig von persönlichen Voraussetzungen und weiteren Aspekten kann ein anderer Kostenträger zuständig sein.

Kann ich in der Westfälische Werkstätten GmbH aufgenommen werden, wenn ich nicht im Einzugsgebiet der Werkstatt wohne?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen geht das.

Über die Aufnahme eines Menschen mit Behinderung, der nicht aus dem originären Einzugsgebiet unserer Werkstatt (Benninghasuen, Eickellborn, Liesborn) stammt, entscheidet der Kostenträger der für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig ist und die Westfälische Werkstätten GmbH, also die aufnehmende Werkstatt.

Voraussetzung hierfür sollte sein, dass die eigentlich zuständige Werkstatt über den Wunsch des Aufnahme ersuchenden Menschen informiert und grundsätzlich einverstanden ist. Daher hat der Aufnahmeersuchende die Aufnahme in die unzuständige Werkstatt zu begründen.

Ursächlich für den Wunsch des Menschen mit Behinderung sollten nachvollziehbare und behinderungsbedingte Gründe sein. Derartige Gründe können z.B. auch der Wunsch nach Ausübung einer bestimmten Tätigkeit sein. Die Gründe für den Aufnahmewunsch des Antragstellers in der unzuständigen WfbM sind immer durch den Kostenträger zu prüfen.

Welche Entwicklungsstufen gibt es in einer WfbM?

Es gibt drei Entwicklungsstufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

  1. Das Eingangsverfahren
  2. Der Berufsbildungsbereich
  3. Der Arbeitsbereich
Welche Arbeiten werden in der Werkstatt angeboten?

Im Wesentlichen gibt es drei Betätigungsfelder in unserer Werkstatt:

  • Die Industrielle Produktion - westwerk
  • Die Garten- und Parkpflege - querbeet
  • Die Floristik - blumenbunt
Kann ich den Fahrdienst der Werkstatt nutzen?

Für Beschäftigte, die nicht eigenständig zur Werkstatt kommen können, organisiert die Werkstatt die Beförderung vom Wohnort zur Werkstatt und wieder zurück. Dazu zählen Personen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder Personen, die nicht an den öffentlichen Nahverkehr angebunden sind beziehungsweise deren Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar lange (nämlich Dauer der Hin- und Rückfahrt länger als 150 Minuten) dauern würde.

Ist die Werkstatt an den öffentlichen Nahverkehr angebunden?

Ja.

Wir sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Mit dem RegioBus R66 des VRL - Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe fahren Sie von Lippstadt Bustreff Bahnhof in Richtung Eickelborn, Sundernstraße bis zur Haltestelle Dorfstraße oder Haltestelle LWL-Klinik in Benninghausen. Nach wenigen Minuten Fußweg erreichen Sie unsere Werkstatt.

Ist die Tätigkeit in der Werkstatt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?

Ja.

Mit dem Tag der Aufnahme des Beschäftigten beginnt die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Das heißt, der Beschäftigte wird durch die Werkstatt bei der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung angemeldet.

Werden Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt?

Ja.

Es werden Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt. So werden während der Beschäftigung in der WfbM durch die Werkstatt Beiträge zur Renten­versicherung in Höhe von mindestens 80 % der Bezugsgröße (für 2023 = 2716,00 Euro) gezahlt.

Zur Arbeitslosenversicherung werden keine Beiträge gezahlt, da der Mitarbeiter mit Behinderung nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts gilt. Daher besteht auch nach Beendigung der Beschäftigung in der WfbM kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Bekomme ich Geld während des Eingangsverfahrens oder der Berufsbildungsmaßnahme?

Ja.

Aber dieses Geld wird nicht von der Werkstatt gezahlt.
Man erhält entweder Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld von Seiten des Kostenträgers der Maßnahme.

Ausbildungsgeld
Anspruch auf Ausbildungsgeld haben Teilnehmer, wenn Übergangsgeld wegen fehlender Voraussetzungen nicht gezahlt werden kann. Die Höhe des Ausbildungs­geldes beträgt zurzeit im ersten Jahr 126 Euro monatlich.

Übergangsgeld
Anspruch auf Übergangsgeld haben Teilnehmer, wenn die Voraussetzung der Vorbeschäftigungszeit für das Übergangsgeld erfüllt ist. Die Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer vor Beginn der Maßnahme innerhalb der letzten drei Jahre mindestens zwölf Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat oder innerhalb des letzten Jahres vor Beginn der Maßnahme einen Berufsabschluss erworben hat. Die Höhe des Übergangsgeldes wird vom Kostenträger entsprechend des letzten Arbeitseinkommens des Teilnehmers, welches er vor Beginn der Maßnahme erzielt hat, ermittelt.

Wie hoch fällt das Ausbildungsförderungsgeld aus?

Das Ausbildungsförderungsgeld beträgt 126 Euro monatlich.

Wie viel Geld kann ich im Arbeitsbereich der Westfälischen Werkstätten verdienen?

Die Werkstatt zahlt aus ihrem Arbeitsergebnis an die im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen ein Arbeitsentgelt, das sich aus einem Grundbetrag und einem der Leistung des Mitarbeiters angemessenen Steigerungsbetrag zusammensetzt.

  • Der Grundbetrag entspricht der Höhe des Ausbildungsgeldes, welches die Bundesagentur für Arbeit im Berufsbildungsbereich zuletzt leistet. Der Betrag liegt zurzeit bei 126 Euro.
  • Der Steigerungsbetrag bemisst sich nach der individuellen Arbeitsleistung des Mitar­beiters, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitsmenge und Arbeitsgüte. Die Höhe des Steigerungsbetrages wird durch ein Bewertungssystem der Werkstatt individuell ermittelt. Es kann bei sehr guter Arbeitsleistung mehrere hundert Euro betragen.
  • Die Werkstatt erhält von den zuständigen Kostenträgern zur Auszahlung an die im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen ein Arbeitsförderungsgeld. Das Arbeitsförderungsgeld beträgt monatlich 52 Euro für jeden im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen, dessen Arbeitsentgelt zusammen mit dem Arbeitsförderungsgeld den Betrag von 351 Euro nicht übersteigt. Ist das Arbeitsentgelt höher als 299 Euro, vermindert sich das Arbeitsförderungsgeld und beträgt monatlich den Unterschiedsbetrag zwischen dem Arbeitsentgelt und 351 Euro. Bei einem Arbeitseinkommen ab 351 Euro wird kein Arbeitsförderungsgeld mehr gezahlt.
Wie sind die Arbeitszeiten der Westfälischen Werkstätten?

Montag bis Donnerstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
8:00 Uhr bis 12:15 Uhr

In den oben genannten Arbeitszeiten sind Erholungspausen und Zeiten zur Teilnahme an arbeitsbegleitenden Angeboten enthalten.

Kann ich auch Teilzeit arbeiten?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen geht das.

Die Werkstätten haben gemäß Werkstättenverordnung einzelnen Menschen mit Behinderung eine kürzere Beschäftigungszeit zu ermöglichen, wenn es wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Erfüllung des Erziehungsauftrages notwendig ist. Daneben ist die Vereinbarung kürzerer Beschäftigungszeiten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich.

Bei der Ausgestaltung von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen sind die betrieblichen Belange der Werkstatt zu beachten und unverhältnismäßige Mehrkosten (z.B. im Fahrdienst) zu vermeiden. Eine Kürzung der Regelbeschäftigungszeit bedarf in jedem Einzelfall der vorherigen Zustimmung des zuständigen Rehabilitationsträgers, zumal auch zu prüfen ist, ob nach Verkürzung der Beschäftigungszeit der Eingliederungsauftrag bei dem Menschen mit Behinderung durch die Werkstatt noch erfüllt werden kann.

Die Teilzeit auf Wunsch ist ein erweitertes Maßnahmeangebot einer WfbM. Hierauf besteht seitens der Menschen mit Behinderung kein Rechtsanspruch.

Die Reduzierung der Beschäftigungszeit gemäß Werkstättenverordnung ist vorrangig vor der Teilzeit auf Wunsch zu prüfen. Hierauf besteht ein Rechtsanspruch.

Bekomme ich in der Werkstatt ein warmes Mittagessen?

Ja, die Werkstatt bietet arbeitstäglich eine Mittagsverpflegung an.

In unserem großzügig und offen gestalteten Speisesaal bekommen Sie jeden Tag das Gericht, das Sie sich vorher ausgesucht haben. Dabei gibt es die Wahl zwischen verschiedenen Menüs mit Vorspeise und Nachtisch.

In den Pausenzeiten kann hier das mitgebrachte Frühstücksbrot verzehrt und Kaffee getrunken werden.

Während des Eingangsverfahrens und der Berufsbildungsmaßnahmen werden die Kosten für das Mittagessen vom Kostenträger der Maßnahme gezahlt.

Mit dem Wechsel in den Arbeitsbereich der Werkstatt, müssen die Kosten für das Mittagessen aus Ihrem eigenen Einkommen/Vermögen bezahlt werden. Die Kosten werden vom Beschäftigtenlohn abgezogen.

Bekomme ich Arbeitskleidung von der Werkstatt gestellt?

Ja.

Alle Rehabilitanden werden von der Werkstatt für den entsprechenden Tätigkeitsbereich mit Sicherheitsschuhen ausgestattet. Darüber hinaus wird eine persönliche Schutzausrüstung gestellt, wenn aus Gründen des Arbeitsschutzes das Tragen von Schutzkleidung oder Schutzausrüstung notwendig ist.

Gibt es Arbeitsbegleitende Angebote in der Werkstatt?

Ja.

Jeder Mitarbeiter kann arbeitsbegleitende Angebote der Werkstatt nutzen. So werden nach persönlichem Bedarf Förderangebote im Bereich der Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben und Rechnen angeboten oder das Schreiben mit 10 Fingern am Computer geübt. Aber auch die Teilnahme an sportlichen Angeboten wie Walken, Laufen oder Turnen zur Steigerung der körperlichen Fitness und der Körperkoordination sind möglich. Weiter bieten wir Entspannungstechniken, Bastel- und Kochkurse an.